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ALP – Das beste Engagement am Bau. Wir sind die Feuerwehr am Bau!

Herzlich Willkommen!

Wir sind ein mittelständisches Baudienstleistungsunternehmen, das sich auf die Durchführung von Teil- und Komplett- Bauleistungen im Werkvertrag und auf Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert hat.
Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, sind absolute Zuverlässigkeit und Termintreue unerläßlich.

Als Mitglied im Verband der baugewerblichen Unternehmer Hessen e.V. sind wir bundesweit das größte Unternehmen auf dem Gebiet der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe.

Wir produzieren Flexibilität
Sie zahlen nur für tatsächliche Leistungen oder die von Ihnen anerkannten Arbeitsstunden. 

Sämtliche Lohnnebenkosten und Sozialabgaben sind im Preis enthalten. Als Arbeitgeber tragen wir das unternehmerische Risiko für Urlaubs– und krankheitsbedingte Ausfälle. 

Der Personaleinsatz ist Projektbezogen und nur bei Bedarf. 

Überkapazitäten und Leerlaufzeiten entfallen und müssen von Ihnen nicht finanziert werden. 

Unsere Mitarbeiter arbeiten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes über die tarifliche Arbeitszeit hinaus, auch an Samstagen. 

ALP bietet in jeder Hinsicht flexiblen Personaleinsatz und ist in der Lage, bei Bedarf kurz– oder langfristig qualifizierte Facharbeiter in der gewünschten Anzahl zur Verfügung zu stellen. 

Die Arbeitnehmer können ortsunabhängig, d. h. bundesweit eingesetzt werden.


Wir bieten Erfahrung 

Unsere Mitarbeiter sind über lange Jahre in unserem Unternehmen tätig. Wir konnten im Jahr 2001 bereits viele Mitarbeiter für ihre 10-jährige Betriebszugehörigkeit auszeichnen. 

Wir arbeiten mit allen am Markt gängigen Schalungssystemen (z.B. Peri, Meva, Doka, Ischebeck, etc.).


Wir bieten Legalität 

Wir besitzen die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Alle Arbeitnehmer verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzen selbstverständlich Sozialversicherungsausweise.
Sie erhalten regelmäßig die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der SOKA (ZVK), Bau BG und der Krankenkasse (Schwenninger BKK).
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 ff EstG wurde uns erteilt. 

Sie übernehmen dadurch keine steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Risiken. 
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Sie tragen keine Risiken hinsichtlich Verstößen gegen das Ausländergesetz, das Arbeitsförderungsgesetz oder das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz.

Wir fördern die Qualität 

Wir arbeiten nach dem Managementsystem „UnternehmerEnergie“ des Schmidt Colleg, Stockheim. Im Januar 2002 haben wir die ersten Schritte zur Einführung eines Total Quality Managementsystems nach dem EFQM-Modell für Excellence (EFQM = European Foundation for Quality Management) unternommen. Den Qualitäts-Level Committed to Excellence beabsichtigen wir im Jahr 2003 zu erreichen.
Bei Arbeitnehmerüberlassungsaufträgen führen wir gezielt Kundenbefragungen durch und lassen unsere gewerblichen Mitarbeiter durch den Kunden nach den Kriterien „Qualifikation, Leistung, Zuverlässigkeit und Verständigung“ beurteilen. Die daraus gewonnen Erkenntnisse führen zu einer stetigen Verbesserung unserer Mitarbeiterqualität. 

Wir lassen unser ganzes Unternehmen von den Kunden durch eine Kundenbefragung einmal jährlich bewerten. Dadurch können wir unsere Dienstleistung weiter verbessern und auf zusätzliche Anforderungen der Kunden gezielt reagieren.